Bisher werden Neubau und der Erwerb von Altbauten durch die Eigenheimzulage mit unterschiedlich hohen Festbeträgen gefördert. Das neue Modell der „Aktion pro Eigenheim“ hingegen sieht eine Rückerstattung der beim Bau angefallenen Mehrwertsteuer vor und orientiert sich damit an den tatsächlichen Baukosten (ohne Grundstück), die durch Rechnungen zu belegen sind. Neu- und Altbau werden dabei gleich gestellt. Für den Bestandserwerb ist ein Fördersockelbetrag vorgesehen.
Die Mindestförderung beträgt für Verheiratete zwölf Prozent der durch Rechnungen belegten Netto-Bausumme, für jedes Kind gibt es einen weiteren Prozentpunkt dazu. Eine Familie mit vier Kindern bekommt demnach die gesamte Mehrwertsteuer in Höhe von 16 Prozent rückerstattet. Der Zuschuss wird bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bewilligt.
Bei einer Netto-Bausumme von beispielsweise 180.000 Euro erhält eine durchschnittliche Bauherren-Familie (zwei Erwachsene, ein Kind) 23.400 Euro vom Staat. Das sind rund zehn Prozent weniger als heute. Der Einspareffekt für die öffentliche Hand fällt mit voraussichtlich 20 Prozent doppelt so hoch aus, weil das Modell der „Aktion pro Eigenheim“ Schwarzarbeit uninteressant macht. Ohne die Rechnungen von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben hat der Bauherr keinerlei Anspruch auf staatliche Förderung.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
„Durch die immer stärker grassierende Schwarzarbeit gehen dem Staat jährlich geschätzt 175 Mrd. € und zunehmend Arbeitsplätze verloren“, sagt Max Schierer, Sprecher der „Aktion pro Eigenheim“, dem ersten Bündnis von privaten Bauherren und Verbänden der Bauwirtschaft. „Mit unserem Modell kann dieser Prozess umgekehrt werden. Die Arbeitslosigkeit im Bausektor sinkt, die Nachfrage nach handwerklicher Arbeit steigt und damit auch wieder das Steueraufkommen. Gleichzeitig verringert sich der Aufwand für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Mehr kann sich Hans Eichel nun wirklich nicht wünschen!“
Bauherr bekommt das Geld auf einen Schlag
Weitere Einsparungen in Millionenhöhe ermöglicht das Modell der „Aktion pro Eigenheim“ durch sein unbürokratisches Verfahren. Anstelle der bisher auf acht Jahre verteilten Förderung und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand, braucht der Bauherr künftig nur noch ein einziges Förderungsgesuch zu stellen. Wird dies bewilligt, erhält er den gesamten Zuschuss in einer Summe ausbezahlt. „Gerade im Jahr der…