Bayern passt seine Regeln im Einzelhandel nach einem für Schuhgeschäfte eigentlich positiv ausgegangenen Gerichtsurteil grundsätzlich an. Schuhhändler, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen verlieren ihre Sonderstellung und dürfen demnach ab kommenden Montag, 12. April 2021, nur noch abhängig von der Inzidenz öffnen und werden in das normale Konzept eingegliedert. „Inzidenzunabhängig bleiben nur noch Lebensmittel und das, was den Alltagsbereich betrifft“, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nach einer Kabinettssitzung am vergangenen Mittwoch. Dazu gehören neben Supermärkten auch Apotheken und Bäckereien. Die Baumärkte sowie die anderen Vertriebslinien müssen in Bayern teils wieder schließen, wenn die Inzidenz über 200 liegt.
Für den Einzelhandel gelten ab dem 12. April 2021 deshalb in Bayern folgende Regeln:
Inzidenz unter 50: Handel kann normal öffnen;
Inzidenz zwischen 50 und 100: Click & Meet möglich;
Inzidenz zwischen 100 und 200: Click & Meet mit Test erlaubt;
Inzidenz über 200: nur Click & Collect erlaubt.