Züchter, Produzenten, Handel

Neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Pflanzen

Züchter, Produzenten und Importeure müssen sich für den neuen Pflanzenpass der EU registrieren.
Züchter, Produzenten und Importeure müssen sich für den neuen Pflanzenpass der EU registrieren.
13.12.2019

Am morgigen 14. Dezember 2019 tritt eine neue europäische Pflanzenschutzverordnung in Kraft. Sie soll vor allem die Lieferkette vom Züchter und Produzenten über den Importeure bis in den Fachhandel transparent gestalten und einheitliche Informationen über die jeweilige Pflanze bieten.
Mit der neuen Regelung müssen alle Pflanzen einen so genannten Pflanzenpass haben. Dieser weist den botanischen Namen der Pflanzenart aus, den EU-Mitgliedsstaat und die Registriernummer des Unternehmens sowie das Herkunftsland der Pflanzen. Züchter, Produzenten und Importeure müssen sich dazu registrieren, ebenso Onlinehändler, die mit Pflanzen handeln.
Betroffen sind auch Wasserpflanzen für die Aquaristik. Der stationäre Zoofachhandel ist von der Registrierungspflicht bisher allerdings ausgenommen.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch