Mit der neuen Regelung müssen alle Pflanzen einen so genannten Pflanzenpass haben. Dieser weist den botanischen Namen der Pflanzenart aus, den EU-Mitgliedsstaat und die Registriernummer des Unternehmens sowie das Herkunftsland der Pflanzen. Züchter, Produzenten und Importeure müssen sich dazu registrieren, ebenso Onlinehändler, die mit Pflanzen handeln.
Betroffen sind auch Wasserpflanzen für die Aquaristik. Der stationäre Zoofachhandel ist von der Registrierungspflicht bisher allerdings ausgenommen.