Sinnvoll und notwendig

HHG begrüßt EUDR-Verschiebung

Von der Verordnung ist etwa die Produktgruppe Holz betroffen. (Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
Von der Verordnung ist etwa die Produktgruppe Holz betroffen. 
18.09.2024

Der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, den Anwendungsstart der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um ein halbes Jahr zu verschieben. Diese soll in Europa einen einheitlichen Rechtsrahmen gegen die Zerstörung von Wäldern weltweit sowie den Verlust der Biodiversität schaffen. Dafür sieht die EUDR die Geolokalisierung bis zum Ursprung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugungsflächen vor, um Risiken einer möglichen Entwaldung zu identifizieren und zu vermeiden. Die Verordnung soll ab dem 30. Dezember 2024 für Nicht-KMU-Unternehmen gelten.

„Leider sind vier Monate vor dem Start noch immer zahlreiche offene Baustellen in den Beschaffungsketten vorhanden“, kritisiert der Herstellerverband. Es fehlten oftmals die Geodaten von europäischen Erzeugerflächen. Damit seien die Risikoanalysen entlang der Lieferketten nicht möglich. „Zudem stellen die komplexen internationalen Produktionsketten von Holz- und Kautschukerzeugnissen sehr hohe Anforderungen an die Risikoanalyse“, so der HHG weiter.

Eine ebenso große Herausforderung stellt laut dem Verband die Vermischung von Vorprodukten und Erzeugnissen entlang der Lieferkette dar. Nicht zuletzt die technische Umsetzung der Anforderungen und ein zu später Zeitpunkt für die IT-Anbindung an das EU-Meldesystem stellten die Hersteller und den Einzelhandel vor große Aufgaben, deren Umsetzung mehr Zeit benötige. „Es ist absehbar, dass einige Erzeugnisse aus Holz und Kautschuk zum Beginn des nächsten Jahres nicht mehr im Einzelhandel zur Verfügung stehen werden und dies nicht, weil diese Erzeugnisse auf entwaldeten Flächen produziert wurden, sondern weil die regulatorischen Anforderungen der EUDR bis zu diesem Zeitpunkt für einzelne Beteiligte in der Lieferkette nicht erfüllbar sind“, betont der HHG.

Ein Start der EUDR ohne praktikable Umsetzungsmöglichkeiten schwäche die Akzeptanz der Verordnung und die Hersteller in erheblichem Maße, sagt Norbert Lindemann, Geschäftsführer des Herstellerverbands: „Natürlich begrüßen und unterstützen wir und unsere Mitgliedsunternehmen das Ziel der EUDR, die globalen Wälder stärker zu schützen. Mehr Zeit bei der Implementierung der dazu notwendigen digitalen Prozesse entlang der Beschaffungsketten würde den Beteiligten auf allen Stufen der Lieferkette helfen. Dennoch muss die grundsätzliche Frage gestellt werden, ob das hier regulatorisch geforderte System einer permanenten Vorab-Prüfung eines jeden Einzelproduktes durch jedes größere Unternehmen der Lieferkette, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt.“

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