Ab dem 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, hat die EU-Kommission beschlossen, in diesem Jahr quecksilberhaltige und ineffiziente Lampen EU-weit zu verbieten. Davon sind insbesondere Leuchtstofflampen betroffen. Lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen folgen ab dem 25. August, Halogenlampen (G4, GY6.35, G9) am 1. September.
„Infolge des Verbots werden die verbleibenden Bestände an Kompaktleuchtstofflampen schnell abverkauft sein, sodass Ersatz schwer zu finden sein wird“, ist der Leuchtmittelhersteller Ledvance überzeugt und betont: „Um dafür gewappnet zu sein, sollten sich Kunden möglichst früh nach Alternativen umsehen.“