Rücknahme im Handel

DUH kritisiert Elektroschrott-Regelung als mangelhaft

25.07.2016

Seit gestern, 24. Juli 2016, gilt für den Handel die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung von Elektrogeräten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert allerdings, dass die neue Regelung nicht geeignet sei, die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Durch Ausnahmeregelungen müsse kaum ein Händler Geräte tatsächlich zurücknehmen, behauptet die DUH. Außerdem könne sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen.
Wörtlich heißt es in einer Erklärung von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Elektrogesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 m² Elektrogeräte verkauft. Abgesehen davon, dass diese Fläche viel zu groß ist, muss zukünftig der Kunde mit einem Maßband die Elektrogeräte-Verkaufsfläche ausmessen, um zu wissen ob er hier Altgeräte abgeben kann. Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Nach unseren Recherchen werden Kunden in den meisten Geschäften ihre Elektro-Altgeräte nicht abgeben können." Die DUH fordert, die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.
Nach Angaben der DUH werden in Deutschland jährlich Elektrogeräte mit einem Gesamtgewicht von rund 1,7 Mio. t verkauft. Jedoch würden nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt.
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