Chemnitz ist heute keine Stadt, die sich unbedingt als wirtschaftliche Metropole hervortut. Doch das war einmal anders. 1862 brachten Waren aus der sächsischen Stadt für manchen englischen Industriellen die Welt ins Wanken. Als auf einer Londoner Messe ein Jurymitglied die Maschinenbauerzeugnisse aus der sächsischen Stadt prüfte, nötigte ihm dies den Kommentar ab: "Very good indeed". Britische Unternehmen gerieten zu dieser Zeit zunehmend unter Druck durch die anschwellende Flut deutscher Waren und forderten Gegenmaßnahmen von der britischen Regierung. Doch trotz massiven Drucks von Seiten der Lobbygruppen, von der Freihandelspolitik wollte man sich auf der Insel nicht verabschieden und verweigerte den Ruf nach Importzöllen. Stattdessen kreierten die Parlamentarier 1887 einen Bumerang, den sogenannten "Merchandise Act". Der schrieb vor, Importwaren - zunächst nur aus Deutschland - zwingend mit einem Herkunftslabel zu versehen. Ob dies tatsächlich auch ein Akt des Schutzes der Verbraucher vor minderer Ware war, wie heute mitunter noch kolportiert, sei einmal dahingestellt. Tatsache ist, dass was für den Schutz britischer Erzeugnisse gedacht war, sich als werbewirksame Maßnahme für deutsche Erzeugnisse entwickelte. Denn die Briten reagierten keineswegs patriotisch, sondern griffen zunehmend nach deutschen Produkten, weil diese häufig nicht nur billiger, sondern auch besser waren, egal ob es sich um Musikinstrumente, Kuckucksuhren, Maschinen oder Werkzeuge handelte, um Puppen, Krüge oder Bleistifte. Das Billiger dürfte heute meist nicht mehr zutreffend sein. Doch der Ruf von "Made in Germany" als Siegel für herausragende Produktqualität trägt bis heute. Dabei steht im Grunde nichts anderes dahinter als ein Versprechen. Denn die Warenmarkierung erfolgt auf eigene Verantwortung des Anbieters. Eine Institution, die das Siegel verleiht, prüft und kontrolliert, gibt es nicht, ebenso wenig wie eine verbindliche Definition, was sich denn nun in einer globalisieren Welt, in der häufig genug eine eindeutige Herkunft nicht mehr zu bestimmen ist, noch "Made in Germany" nennen darf. Dennoch: Einfach willkürlich verwenden lässt sich das Siegel nicht. Denn es gibt Leitplanken. Grenzen setzt beispielsweise das Wettbewerbsrecht. Werbung mit falschen geographischen Herkunftsangaben ist danach ausdrücklich verboten. So entschied 1995 das Oberlandesgericht Stuttgart, dass "Made in Germany" gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der größte Teil des Produkts nicht aus…