Wer Geschenke oder Dienstleistungen im Internet ersteigert, sollte wachsam sein. Eine Überprüfung von 80 eBay-Shops durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach Verbandsangaben gravierende Verbraucherschutzlücken offenbart. Den Kunden würden wesentliche Verbraucherrechte wie das Widerrufrecht oder das Gewährleistungsrecht vorenthalten, in einigen Fällen stimmten die Anbieterangaben nicht, so die Konsumentenorganisation Anfang Dezember 2007 in Berlin. Um die Verbraucherrechte zu umgehen, tarnen sich einige gewerbliche Anbieter als Privatverkäufer mit Hinweisen wie „Verkauf von Privat“. Der VZBV hat 71 Abmahnungen ausgesprochen und sieben Klagen eingeleitet.Der VZBV forderte eBay auf, für ein effektives Qualitätsmanagement zu sorgen, die Wahrung der Verbraucherrechte zu überwachen und einen Missbrauch unverzüglich zu sanktionieren. „eBay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen“, fordert VZBV-Vorstand Gerd Billen. Die AGB des Unternehmens sehen diese Sanktionsmöglichkeit vor. eBay sei in der Pflicht, in seinem virtuellen Kaufhaus für Ordnung zu sorgen. Bereits in den Jahren 2002/ 2003 hatte eine Untersuchung des VZBV erhebliche Schwachstellen von Online-Shops aufgezeigt. „Wirklich verbessert hat sich die Situation seither nicht“, resümiert Billen.In der aktuellen Studie hat der VZBV 80 in eBay tätige Unternehmer (hauptsächlich sogenannte „PowerSeller“) untersucht, darunter 20 als „Privatverkäufer“ auftretende Anbieter. Untersucht wurden die im Bereich des E-Commerce geltenden Informationspflichten, vor allem die Verkäuferangaben (Identität, Anschrift) sowie die Angaben zum Widerrufsrecht. Die Bilanz: Keiner der untersuchten Anbieter hat eine weiße Weste: In allen Fällen lag zumindest ein Verstoß gegen bestehende Verbraucherschutzvorschriften vor. Allein bei den vorvertraglichen Informationspflichten wurden insgesamt 426 Verstöße festgestellt, durchschnittlich also 5,3 Verstöße pro Anbieter.In 71 Fällen wurden Abmahnungen ausgesprochen. Die meisten Firmen reagierten umgehend: Rund 60 Unterlassungserklärungen sind beim VZBV eingetroffen. Gegen sieben Anbieter, die sich trotz eines Erinnerungsschreibens nicht äußerten oder die Abgabe der geforderten Erklärungen verweigerten, habe der VZBV Unterlassungsklage erhoben. In bislang vier Urteilen wurden die Unterlassungsansprüche des VZBV bestätigt, so Billen weiter.Vor allem das Vorgehen…
Gravierende Mängel in eBay Shops
„Als privat getarnte Händler lassen Verbraucherrechte ins Leere laufen“, so der Verbraucherverband VZBV.
Wer Geschenke oder Dienstleistungen im Internet ersteigert, sollte wachsam sein. Eine Überprüfung von 80 eBay-Shops durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach Verbandsangaben gravierende Verbraucherschutzlücken offenbart. Den Kunden würden wesentliche Verbraucherrechte wie das Widerrufrecht oder das Gewährleistungsrecht vorenthalten, in einigen Fällen stimmten die Anbieterangaben nicht, so die Konsumentenorganisation Anfang Dezember 2007 in Berlin. Um die Verbraucherrechte zu umgehen, tarnen sich einige gewerbliche Anbieter als Privatverkäufer mit Hinweisen wie „Verkauf von Privat“. Der VZBV hat 71 Abmahnungen ausgesprochen und sieben Klagen eingeleitet.Der VZBV forderte eBay auf, für ein effektives Qualitätsmanagement zu sorgen, die Wahrung der Verbraucherrechte zu überwachen und einen Missbrauch unverzüglich zu sanktionieren. „eBay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen“, fordert VZBV-Vorstand Gerd Billen. Die AGB des Unternehmens sehen diese Sanktionsmöglichkeit vor. eBay sei in der Pflicht, in seinem virtuellen Kaufhaus für Ordnung zu sorgen. Bereits in den Jahren 2002/ 2003 hatte eine Untersuchung des VZBV erhebliche Schwachstellen von Online-Shops aufgezeigt. „Wirklich verbessert hat sich die Situation seither nicht“, resümiert Billen.In der aktuellen Studie hat der VZBV 80 in eBay tätige Unternehmer (hauptsächlich sogenannte „PowerSeller“) untersucht, darunter 20 als „Privatverkäufer“ auftretende Anbieter. Untersucht wurden die im Bereich des E-Commerce geltenden Informationspflichten, vor allem die Verkäuferangaben (Identität, Anschrift) sowie die Angaben zum Widerrufsrecht. Die Bilanz: Keiner der untersuchten Anbieter hat eine weiße Weste: In allen Fällen lag zumindest ein Verstoß gegen bestehende Verbraucherschutzvorschriften vor. Allein bei den vorvertraglichen Informationspflichten wurden insgesamt 426 Verstöße festgestellt, durchschnittlich also 5,3 Verstöße pro Anbieter.In 71 Fällen wurden Abmahnungen ausgesprochen. Die meisten Firmen reagierten umgehend: Rund 60 Unterlassungserklärungen sind beim VZBV eingetroffen. Gegen sieben Anbieter, die sich trotz eines Erinnerungsschreibens nicht äußerten oder die Abgabe der geforderten Erklärungen verweigerten, habe der VZBV Unterlassungsklage erhoben. In bislang vier Urteilen wurden die Unterlassungsansprüche des VZBV bestätigt, so Billen weiter.Vor allem das Vorgehen…