Zwar zielt die geplante Novelle im Kern auf den Schutz der haushaltsnahen Sammlung von Verkaufsverpackungen, wie sie von DSD und neuerdings auch von Interseroh und anderen Wettbewerbern betrieben wird. Daneben aber scheinen sich auch neue Regeln für den gewerblichen Bereich abzuzeichnen. Danach sollen Verpackungen bei Handel, Handwerk und Gewerbe nur noch im Rahmen von Rücknahmesystemen für Transport- und Umverpackungen wie beispielsweise dem Interseroh-System für den gewerblichen Bereich erfasst werden. Auch eine größere Transparenz bezüglich der Verpackungsmengen, die von Handel und Industrie in Umlauf gebracht werden, will das Ministerium erreichen. Die Kontrolle dieser Mengen soll einer noch zu bestimmenden Stelle der Wirtschaft überantwortet werden. Diese Stelle soll von Wirtschaftsprüfern testierte Erklärungen über die von den jeweiligen Unternehmen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen erhalten.
Zum Hintergrund: Natürlich konnten die Väter der Verpackungsverordnung nicht voraussehen, welche Reaktionen und Ausweichreaktionen die von der Verpackungsverordnung Betroffenen oder deren Dienstleister sich ausdenken würden. Dabei hätte man eigentlich damals schon ahnen können, dass eine im Grunde marktwirtschaftliche Regelung auch marktwirtschaftliches Verhalten auslösen müsste, sprich: Es begann die Suche nach den vermeintlich kostengünstigsten Lösungen. Manche dieser Lösungswege sind legal, aber nicht im Sinne der Verordnung. Manche Wege werden auf dem Trittbrett zurückgelegt, und schließlich führte der eine oder andere Kurs auf einen umweltpolitischen Holzweg. Heute wissen wir: Ein entscheidender Fehler der Verpackungsverordnung liegt in der Tatsache, dass unterschiedliche Vorgaben für die verschiedenen Verpackungsarten gemacht wurden. Für die Inverkehrbringer der Verpackungen steht nicht unbedingt fest, wo die Verpackung später als Abfall anfällt und um welche Verpackungsart es sich dementsprechend handelt. Landet beispielsweise die Verpackung einer…