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GS- und CE-Zeichen: Geprüfte Sicherheit braucht Unabhängikeit

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2001, Nr. 1, S. 48 Industrie GS- und CE-Zeichen Geprüfte Sicherheit braucht Unabhängigkeit Auf der Grundlage des Gerätesicherheits-Gesetzes will das GS-Zeichen einen Beitrag leisten zum Verbraucherschutz Das GS-Zeichen und das CE-Zeichen sind in vielerlei Hinsicht vergleichbar. Aber: Das GS-Zeichen ist ein Prüfzeichen, das CE-Zeichen ist es nicht. Zwar wollen beide dem Endverbraucher Sicherheit geben bei der Wahl des richtigen Produktes und verweisen dazu auch auf hohe sicherheitstechnische und gesundheitsspezifische Standards. Beide funktionieren auch auf vergleichbarer Grundlage: Das GS-Zeichen nach den Richtlinien des deutschen Gerätesicherheitsgesetz (GSG), das CE-Zeichen (Communauté Européenne) nach vergleichbaren EU-Richtlinien. Dennoch gibt es einen maßgeblichen Unterschied: Während beim GS-Zeichen immer eine Drittstelle die Prüfung vornimmt, ist dies beim CE-Zeichen nicht unbedingt der Fall.      Das GS-Zeichen dient dem Verbraucherschutz, das CE-Zeichen dagegen ist mehr für die Behörden interessant und dient der Harmonisierung des EU-Handelsverkehrs.   Das GS-Zeichen Beim GS-Zeichen wird ­ die Prüfung ist grundsätzlich freiwillig ­ vom Hersteller ein zuständiges Prüfinstitut beauftragt. Prüfinstitute gibt es in Deutschland eine Vielzahl. Zuletzt waren Stand März 1999 genau 69 akkreditiert und damit berechtigt, das Zeichen zu vergeben, darunter der VDE, die Dekra und die verschiedenen Einrichtungen des Tüvs. Akkreditiert werden die Institute wiederum von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, die nach der Novellierung des GSG Anfang der 90er Jahre eingerichtet wurde.   Das CE-Zeichen Beim CE-Zeichen ist dagegen die Prüfung durch eine Drittstelle nicht garantiert. Nach Angaben der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik sind lediglich rund zehn Prozent der Produkte, die ein CE-Zeichen tragen, von Dritten geprüft. In allen anderen Fällen drückt es lediglich aus, dass das Produkt die Mindestanforderungen der EU-Richtlinien einhält; eine Voraussetzung, dass es innerhalb des EU-Binnenmarktes frei gehandelt werden darf. Insofern dient es der Harmonisierung des Warenverkehrs in Europa und ist mehr für die zuständigen Behörden von Bedeutung und weniger für die Endverbraucher.   GS-Zeichen goes Europe Während in der Vergangenheit überwiegend Produkte deutscher und zum Teil europäischer Herkunft mit dem GS-Zeichen versehen wurden, sind heute zunehmend auch nicht europäische Waren mit GS-Kennzeichnung auf dem Markt…
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