Zur Eröffnung der Garten- und Düngesaison hat der Industrieverband Garten (IVG) einen Branchenstandard zum Thema „Langzeitdünger“ veröffentlicht. Darüber informiert der Verband in einer Pressemitteilung. Ziel des Standards ist es, eine eindeutige Definition des Begriffs zu etablieren, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung sowie Produzenten vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Der IVG lädt mit seinem Branchenstandard zudem Hersteller zur Selbstverpflichtung ein.
Der Hintergrund ist, dass immer häufiger Düngemittel am Markt auftreten, die als Langzeitdünger beworben werden, aber nachweislich keine echte Langzeitwirkung haben. Das ist allerdings nur möglich, da es bisher keine eindeutige Definition des Begriffs „Langzeitdünger“ gibt, so der IVG. Anwenderinnen und Anwender könnten so getäuscht werden, was wiederum zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für Hersteller führe, die Düngemittel mit echter Langzeitwirkung im Sortiment haben.
„Die entwickelten Regelungen schaffen einen Ordnungsrahmen für die Definition von Langzeitdüngern, um der irreführenden Werbung entgegenzuwirken“, sagt dazu Robert Scheuß, Referent Gartenbau beim IVG. So werden im Branchenstandard die Anforderungen klar und deutlich dargelegt und die unterschiedlichen Komponenten, deren Mindestanteile sowie die Mindestwirkdauer erläutert. Außerdem wird erklärt, welche Produkte nicht unter das Prädikat Langzeitdünger fallen.
Eine Liste der Unternehmen, die den Branchenstandard unterzeichnet haben, soll zudem eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Neben den IVG-Mitgliedsfirmen können sich auch Düngemittelproduzenten oder Handelsunternehmen, die nicht im IVG organisiert sind, aber der Selbstverpflichtung zustimmen, in die Liste mitaufnehmen lassen. Bisherige Unterstützer des Branchenstandards sind unter anderem die Deutsche Rasengesellschaft, der Greenkeeper Verband Deutschland, der BHB, der Verband Deutscher Garten-Center sowie der Zentralverband Gartenbau.
Der Branchenstandard, die Selbstverpflichtung und eine Liste der Unternehmen stehen unter www.ivg.org zum Download bereit.