Den gestern von der Bundesregierung veröffentlichten Aktionsplan E-Commerce sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) laut eigenen Angaben „als wichtigen Beitrag für einen fairen Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten“. Ziel des Aktionsplans ist es, die Rechtsdurchsetzung gegenüber Onlinehandelsplattformen und Händlern sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu verbessern.
Nachdem der HDE den im vergangenen Sommer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erstellten ersten Entwurf des Aktionsplans positiv bewertet hatte, seien nun auch zentrale Forderungen des Verbandes aufgegriffen worden. Offen bleibe allerdings, so der HDE, wie die europäische und nationale Gesetzgebung letztlich gegenüber Drittstaatenhändlern durchgesetzt werden könne und welche Konsequenzen ihnen drohten. Kritisch sieht der Handelsverband zudem, dass der Aktionsplan die Schaffung neuer Bürokratie auch für deutsche Handelsunternehmen vorsehe.
Der Aktionsplan der Bundesregierung sieht drei Hauptsäulen vor:
- Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls: Die Marktüberwachung soll national und auf europäischer Ebene gestärkt werden. Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und in allen EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Kontrollen besser auf den Onlinehandel ausrichten. Zudem soll das EU-Zollrecht angepasst werden und die E-Commerce-Plattformen sollen künftig stärker als bislang für die von ihnen vermittelten Waren verantwortlich sein.
- Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die für E-Commerce-Plattformen bestehenden Pflichten nach dem europäischen Digital Services Act konsequent durchgesetzt werden. Hierzu zählt etwa die Einhaltung des „Know your business customer-Prinzips“, nach dem Onlinehandelsplattformen nur solche Unternehmen zulassen dürfen, die zuvor Mindestangaben zur Identifizierbarkeit gemacht haben.
- Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern: Die Bundesregierung setzt sich für einen hohen Schutzstandard ein, der den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht wird. Dazu zählt ein Vorgehen gegen manipulierende, irreführende und suchterzeugende Designs, Praktiken und Prozesse sowie unlautere Personalisierungsmaßnahmen. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung verbessert und es sollen bestehende Vorschriften vereinfacht und konsolidiert werden.