Um die Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen noch sicherer zu machen, gilt ab dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung Reach festgelegte PU-Schulungspflicht. Verarbeiter, die noch keine Schulung absolviert haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen, warnt der Leverkusener Hersteller Soudal. Auf dessen Website finden sich wichtige Informationen und ein direkter Zugang zur Online-Schulung.
„Die Frist zur Schulung im Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten endet jetzt“, gibt Soudal-Marketingleiter Alexander von Vulté zu bedenken. „Ab dem 24. August müssen Verarbeiter in der sicheren Handhabung mit PU-Schäumen geschult und zertifiziert sein.“ Das diene dazu, diese bei ihrer täglichen Arbeit vor möglichen Gefährdungen zu schützen und sie für die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit PU-Schäumen zu sensibilisieren.
Die Online-Schulung wurde vom Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (Feica) in Abstimmung mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller entwickelt. Durch das E-Learning-Format hat jeder Verarbeiter rund um die Uhr Zugriff auf die Schulung und kann die Multiple-Choice-Fragen direkt online beantworten. Bei genügend richtigen Antworten wird sofort ein digitales Zertifikat ausgestellt, das per E-Mail als Schulungsnachweis zugesandt wird, heißt es. Um sicherzustellen, dass Verarbeiter stets auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Verarbeitung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen sind, muss die Schulung alle fünf Jahre wiederholt werden.