Beitritt in den „UN Global Compact“

Varta verabschiedet Grundsatzerklärung für Menschenrechte

Varta ist ein Hersteller von Energiespeicherlösungen. (Quelle: Varta)
Varta ist ein Hersteller von Energiespeicherlösungen. 
19.12.2022

Im Rahmen seiner Bestrebungen zu Nachhaltigkeit (ESG) hat der Vorstand des Batterieherstellers Varta eine Grundsatzerklärung für Menschenrechte verabschiedet. Zudem will das Unternehmen mit dem Beitritt in den „UN Global Compact“ ein Zeichen für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung setzen.

Die Varta AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichten sich damit zur „Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, zur Stärkung der Menschenrechte und zur Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen“, heißt es aus Ellwangen. Das gelte für alle Geschäftsbereiche an allen Standorten und auch in den Wertschöpfungsketten. Im eigenen Geschäftsbereich berücksichtige Varta diese Werte im operativen Geschäft wie auch bei außergewöhnlichen Aktivitäten wie etwa Bauprojekten. Mit der Verabschiedung der Erklärung erfülle das Technologieunternehmen auch eine Anforderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Varta nehme die Einhaltung und Überwachung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ernst, betonte Rainer Hald, Chief Technology Officer. „Aus diesem Grund liegt die Gesamtverantwortlichkeit beim Vorstand.“ Mit der Erklärung „haben wir eine verbindliche Grundlage geschaffen, auf die wir in den nächsten Jahren bauen werden.“ Die Werte und Prinzipien seien im Verhaltenskodex verankert und sowohl in die Einkaufsbedingungen als auch in den Varta Supplier Code of Conduct integriert, so Hald. Hinweise zu Fehlverhalten und Verletzungen der Sorgfaltspflichten können anonym über ein allgemein zugängliches Hinweisgebersystem eingereicht werden.

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