Neues Infektionsschutzgesetz

Gartencenter sollen bei Inzidenz über 100 weiterhin öffnen dürfen, Baumärkte nicht

Auch nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes dürften Gartencenter bei hohen Inzidenzen weiterhin öffnen und ihr Kernsortiment verkaufen.
Auch nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes dürften Gartencenter bei hohen Inzidenzen weiterhin öffnen und ihr Kernsortiment verkaufen.
14.04.2021

Gartencenter spielen in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes offenbar weiterhin eine Sonderrolle und dürften auch bei hohen Inzidenzen geöffnet bleiben. Das geht aus einer so genannten Formulierungshilfe der Bundesregierung für die CDU/CSU- und SPD-Fraktionen im Bundestag hervor. Darin heißt es, dass außer Lebensmittelgeschäften und anderen Handelszweigen auch „Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte“ von möglichen Schließungen im Handel ausgenommen sind, wenn sie nur ihr übliches Sortiment verkaufen und die Zahl der Kunden nach bestimmten Flächengrößen begrenzen. Baumärkte werden in dem Entwurf dagegen nicht erwähnt. Sie wären also von Schließungen bei Sieben-Tage-Inzidenzen über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den jeweiligen Städten und Kreisen betroffen. Die Hoffnung läge dann wahrscheinlich bei Click&Collect oder Click&Meet.

Die Bundesregierung hat die Gesetzesänderung gestern verabschiedet. Nun sollen Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren entscheiden.

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