In Bayern dürfen Gartenmärkte ab heute wieder unabhängig von den Inzidenzwerten in den jeweiligen Städten und Kreisen öffnen. Das hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung gestern beschlossen. Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen, teilt die Staatskanzlei mit. Bayern hatte das bundesweit geänderte Infektionsschutzgesetz und die sogenannte „Bundesnotbremse“ zunächst so interpretiert, dass die Gartencenter bei zu hohen Inzidenzen hätten schließen müssen.