Ab kommendem Montag, 8. Februar, dürfen alle Einzelhändler in Österreich ihre Geschäfte wieder öffnen. Dann werden auch die Baumärkte nicht mehr nur Profi-Kunden, sondern auch Endverbrauchern wieder offenstehen. Das sieht eine neue Fassung der Corona-Schutzmaßnahmenverordnung vor. Die Öffnungszeiten sind allerdings auf maximal 6 bis 19 Uhr begrenzt. Auch Tierparks und botanische Gärten werden wieder geöffnet.
Intensiviert werden jedoch die Schutzmaßnahmen bei der Nutzung der Geschäfte. So heißt es in der Verordnung, dass pro Kunde eine Fläche von 20 m² verfügbar sein muss. Bisher galten 10 m² pro Kunde. Außerdem besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Einkaufszentren darf in sogenannten allgemeinen Bereichen nicht verweilt werden.