Das Land Baden-Württemberg verbietet Schottergärten auf Privatgrundstücken, in der Branche in Anlehnung an eine Facebook-Seite auch „Gärten des Grauens“ genannt. Das Verbot ist Teil eines Gesetzespakets zur Stärkung der Biodiversität, das jetzt vom Landtag verabschiedet wurde und aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hervorgegangen ist. In § 21a des damit geänderten Gesetztes heißt es: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung.“
Die so genannten Schottergärten sind eigentlich schon seit 1995 im Landesbaurecht nicht mehr vorgesehen, doch gab es einen Interpretationsspielraum. Nach der nun eindeutigen Formulierung müssen solche Gärten, die seit 1995 angelegt wurden, beseitigt werden.
In erster Linie geht es bei dem neuen Gesetzt um Artenvielfalt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Förderung des ökologischen Landbaus. Das gemeinsame Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium in Baden-Württemberg sei bislang bundesweit einmalig, sagte Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, nach der Plenarsitzung des Landtags. „Der Weg, wie wir unsere Ziele erreichen wollen, könnte auf Bundesebene ein Vorbild für Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium sein.“