Auch Bayern erlaubt bereits ab kommenden Montag, 20. April 2020, die Öffnung von Bau- und Gartenmärkten. Zunächst hatte die Landesregierung diesen Schritt für den 27. April angekündigt. Bedingung sind die bereits in den anderen Bundesländern geltenden Auflagen mit Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 m² und verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte. Außerdem gilt das Gebot, einen Mundschutz zu tragen, wobei dessen Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber oder Kunden erfolgen muss. Ab 27. April 2020 dürfen in Bayern dann auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.