Baumärkte sind ein relativ junges Phänomen in Deutschland. Seit dieser Betriebstyp des großflächigen Einzelhandels in den 1970er Jahren aus den USA importiert wurde, fand er massenhafte Verbreitung. Die im Zuge der Industrialisierung herausgebildete historische Standortdualität der Baustoffversorgung – Eisenwarenhandlungen in der Innenstadt und Baustoffhandlungen an der Peripherie – verschob sich stark zugunsten großflächiger, vorwiegend baulich introvertiert konzipierter Baumarktstandorte auf der „grünen Wiese“. Die Entwicklung in der deutschen Baumarktbranche geht trotz sinkender Flächenproduktivität und Überkapazitäten weiterhin zu immer größeren Verkaufsflächeneinheiten. Die dominierende betriebliche Organisation als Franchise- und Filialunternehmen begünstigt die Uniformisierung der Marktarchitektur. Dennoch treten regional unterschiedliche Ausprägungen von Baumärkten und ihrer Standortstruktur auf, wie ein Ost-West-Vergleich zeigt. Dies ist auf eine Vielzahl von übergeordneten Rahmenbedingungen (Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Bodenpreise, Suburbanisierungsverlauf) zurückzuführen. Aufgrund der Einzugsgebietsgrößen, aber auch ihrer typischen Lage am Gemarkungsrand, geht die Wirkung von Baumärkten häufig über stadt- und Stadtteilgrenzen hinaus. Dennoch stehen Baumarktstandorte aufgrund ihrer Sortimentszusammensetzung häufig weder im Fokus raumordnerischer Steuerung, noch stadtstruktureller Zentrenplanung. Nur im Rahmen von Bebauungsplanaufstellungen wird in Gutachten die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Baumarktstandortes, seine Einfügung in das Zentrale-Orte-System und der Zuschnitt seines Einzugsgebiets überprüft. Ohne konsequente, vorausschauende kommunale Planung, d. h. Überplanung von „Einfallstellen“ für den großflächigen Einzelhandel und Aufstellung eines kommunalen Zentrenkonzepts, entfalten Baumärkte häufig in nicht integrierten Lagen eine agglomerationsbildende Wirkung. Neue Lösungsansätze stellen hier überkommunale Kooperationen z. B. in Form regionaler Einzelhandelskonzepte dar. Aber auch die Ausweisung von teilintegrierten Ergänzungsstandorten für diejenigen Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels, die sich nicht in Zentren integrieren lassen, ist ein vielversprechender Ansatz. Mit der „Steuerung zwischen den Zentren“ lässt sich das Ansiedlungsinteresse auf geeignete Flächen im Bestand lenken. Weitere neue Regulierungsansätze erschweren die Bildung von ungeplanten Einzelhandelsagglomerationen, da die additive Wirkung von…