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Umweltschutz als Kür

Bei der sachgerechten Entsorgung von PU-Schaumdosen besteht noch Nachholbedarf. Die PDR bietet neben einer kostenfreien Rücknahme auch Infomaterial an

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Mit einem Schreiben an über 2.000 Baumärkte hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Berlin, die Do-it-yourself-Szene sensibilisiert. Darin hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband angekündigt, die Outlets darauf hin zu überprüfen, ob sie ihren Informationspflichten über Rückgabe- und Recyclingmöglichkeiten der als Sonderabfall eingestuften PU-Schaumdosen nachkommen. Daraufhin liefen bei dem Recyclingspezialisten für dieses Produkt, der PDR Recycling GmbH + Co KG, Thurnau, (Produkte durch Recycling) über 200 Anfragen nach Informationsmaterialien und Rückgabestationen für gebrauchte PU-Schaumdosen ein.
„Wir sind von dieser Anfragewelle quasi überrollt worden“, so der PDR-Marketing- und Entsorgungslogistikleiter Rolf Apfeld. Die PDR sei zwar selbst von der Umweltorganisation auf ihre Recyclingleistung hin überprüft worden, mit einem solchen Ansturm von Seiten der Märkte habe man aber nicht gerechnet. Gleichwohl begrüßt Apfeld das spontan gestiegene Interesse an der Kundeninformation und der Rücknahmebereitschaft. Eine Kreislaufwirtschaft könne nur funktionieren, wenn alle mitmachten. In den vergangenen Wochen hat die PDR deswegen über 250 Märkte mit ihren kostenlosen Informationsmaterialien und Rückgabestationen für die gebrauchten Dosen ausgestattet.
PU-Schaumdosen gelten nach Gebrauch als Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und dürfen deswegen weder in die Mülltonne, den Gelben Sack oder in den Bauabfall. Schon seit 1998 fordert die Verpackungsverordnung (VerpackV) von Herstellern und Vertreibern, „durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass gebrauchte, restentleerte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter in zumutbarer Entfernung zurückgegeben werden können“. Darüber hinaus müssen sie den Endverbraucher „durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufstelle ... auf die Rückgabemöglichkeiten hinweisen“. Verstöße gegen die Informationspflicht können nach Auskunft der DUH als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 € geahndet werden. Seit diesem Jahr ist zudem gesetzlich geregelt, dass die Dosen einer stofflichen Verwertung zugeführt werden müssen.
Laut der Studie „Kreislaufwirtschaft in der Praxis“, welche die DUH Anfang des Jahres veröffentlichte, kamen die Märkte ihren Pflichten bisher jedoch nur unzureichend nach. Grundlage waren Testbesuche bei 71 Baumärkten in der Bundesrepublik. Nur ein einziger Markt habe durch Hinweistafeln und Produkt-Flyer auf die Entsorgungsmöglichkeiten von gebrauchten PU-Schaumdosen…
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