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Kettensägen: Kritik an Baumärkten und Behörden

Fernseh-Wirtschaftsmagazin Plusminus: Keine Rückrufaktion bei Kettensägen trotz schwerwiegender Mängel
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Eine benzinbetriebene Kettensäge rast weiter, obwohl der Gashebel losgelassen wird. Eigentlich sollte so etwas unmöglich sein. Und doch sind solche Geräte derzeit in Deutschland im Umlauf, lautet der Verwurf, den die Redaktion des Fernseh-Wirtschaftsmagazins Plusminus erhebt. Der nachfolgende Bericht basiert auf der Mitteilung der ARD.
Im März 2005 nahm die Supermarktkette Aldi Süd die Hobbygärtner ins Visier. Der Discounter warb mit einer Motorsäge für 129,- €. Ein Superschnäppchen, und technisch einwandfrei - "sollte man zumindest meinen", heißt es bei Plusminus. " Das Produkt trägt schließlich das Siegel für geprüfte Sicherheit, und laut Anleitung ist es auch 'made in Germany'".
Doch eine Untersuchung des unabhängigen Prüfinstituts UMEG, durchgeführt im Auftrag der Gewerbeaufsicht, bringt Erstaunliches zu Tage. Kurz nach dem Verkaufsstart entdeckt man einen Produktionsfehler. Der Gashebel der Säge kann klemmen, ein schwerwiegendes Problem, wie die Sicherheitsexperten mitteilen. Alois Hanß vom Zentrum für Gerätesicherheit der UMEG gibt zu bedenken, dass der Benutzer einer Motorsäge sich darauf verlässt, dass die Maschine stehen bleibt, sobald er den Gashebel loslässt. Doch eben so verhält sich dieses Produkt nicht. Wenn der Benutzer beispielsweise stürzt und die Säge weiterläuft, bestehe daher ein extrem großes Verletzungsrisiko. So könne es zu irreversiblen Gesundheitsschäden bis hin zum Tod kommen.
Hersteller in Taiwan
Die Recherchen der Plusminus-Redaktion ergeben, dass es sich bei dem vermeintlichen deutschen Hersteller der riskanten Säge, der Firma Al-Ko, nur um einen Importeur handelt. Der tatsächliche Hersteller ist der taiwanesische Werkzeugproduzent Jenn Feng, der noch weitere Firmen in Deutschland beliefert: Einhell, Grizzly und Ikra. Über diese Importeure gelangen die Billigsägen nicht nur zu Aldi, sondern auch zu Hunderttausenden in die Regale etlicher Baumärkte.
Mit dem klemmenden Gashebel hätten die Sägen erst gar nicht für den Verkauf zugelassen werden dürfen. Ein klarer Verstoß gegen die Europäische Maschinenrichtlinie, und zudem ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher. Unter der Federführung des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums kommen die zuständigen Behörden allerdings zu einem anderen Schluss. Obwohl der Fehler bei allen Kettensägen dieses Typs auftreten kann, wird die Gefahr für den Kunden kurioserweise als gering eingestuft. Die behördlichen Auflagen an die Importeure sind dürftig: Die mangelhaften Motorsägen dürfen nicht mehr…
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