„In einen Wissenspool können je nach Art der Firma Projektberichte, Protokolle oder Ergebnisberichte von Arbeitssitzungen eingebracht werden. Bei einer Rechtsberatung zum Beispiel auch Präzedenzfälle oder Gerichtsurteile, die für die Beurteilung neuer Fälle interessant sein können“, erklärt Ulrike Creß. In Entwicklungsabteilungen technischer Betriebe sei es oft sinnvoll, eine erarbeitete Problemlösung weiterzureichen, auch wenn sie sehr speziell erscheine. Doch seien in einzelnen Fällen etwa die Entwicklungen, die einen Schlagbohrer sicher in der Handhabung gemacht haben, vielleicht auf neue Konzepte für Sicherungssysteme im Auto übertragbar. Durch Eintrag in eine gemeinsame Datenbank werden solche Informationen für Kollegen auch in anderen Arbeitsbereichen nutzbar. „Wir suchen nun Ansatzpunkte dafür, wie sich die Mitarbeiter motivieren lassen, denn sie haben bei der Eingabe von Informationen einen gewissen Zeitaufwand“, sagt die Forscherin. Und schließlich kann geteiltes Wissen – subjektiv oder objektiv – einen Machtverlust bedeuten. Andererseits könnte der Mitarbeiter auch Informationen nutzen, die andere eingegeben haben. Es entstehe eine Situation, so Ulrike Creß, die in vergleichbaren Zusammenhängen in der Wissenschaft als soziales Dilemma bezeichnet wird, wie es etwa in Umweltfragen zum Tragen kommt: Zum Beispiel wolle jeder Auto fahren, aber keiner die Abgase einatmen.
Das Dilemma beim Wissensaustausch in Firmendatenbanken hat die Forscherin in zahlreichen Versuchen mit simulierten Arbeitsgruppen nachgestellt: Etwa 30 Prozent der Versuchspersonen erwiesen sich als reine „Trittbrettfahrer“, die praktisch keine Eingaben in die Datenbank machten und so ihren persönlichen Gewinn maximierten. Etwa…