2000, Nr. 2, S. 3 Kommentar Freundlich oder feindlich - die Wirkung ist dieselbe In den USA macht man Filme daraus. Als vor Jahren Wall Street" auch in den europäischen Kinos lief, saß man auf seinem bequemen Sitz und schüttelte den Kopf über das amerikanische Geschäftsgebaren. Die Zeiten ändern sich. Spätestens seitdem Vodafone Mannesmann übernehmen will, weiß man auch in Deutschland, wie feindliche Übernahme" buchstabiert wird. Doch es sei daran erinnert, dass im Frühjahr 1997 auch schon einmal ein deutsches Unternehmen (Krupp) versucht hat, ein anderes deutsches Unternehmen (Thyssen) zu schlucken. Wer seine Ohren in der DIY-Branche nur ein wenig spitzt, dem werden auch hier immer wieder Übernahmegerüchte zugetragen. Mal mehr, mal weniger freundlich gemeint. Und einige Firmen sind ja auch bereits ganz oder in Teilen in anderen aufgegangen (Toom, Hauser, Stinnes, Nürnberger Bund ...). Doch sicherlich widerspricht die feindliche Übernahme den auf unserem Kontinent verbreiteten Konfliktlösungsstrategien. Und in unserem Land hat über viele Jahrzehnte das System der Deutschland AG" für gesittete Umgangsformen in der Wirtschaft gesorgt. Feindliche Übernahmen sind ja zuerst einmal nur bei Publikumsgesellschaften möglich. Die breite Streuung des Aktienkapitals ist gegen solche unfreundlichen Aktionen geeigneter als die Existenz eines Mehrheitsaktionärs. Gerade in Deutschland gibt es nicht wenige solcher von einem Aktionär dominierten Unternehmen. Aber auch Personengesellschaften können Ziel von Aktionen sein, die eher verdeckt bewirken sollen, dass ein Konkurrent freiwillig" sein Unternehmen verkauft. Man muss nur oft genug einen Konkurrenten als potentiellen Übernahmekandidaten bezeichnen oder Einfluss auf die Hausbanken nehmen, dann werden die Lieferanten unruhig, die Geschäftsführung wird nervös, das Gerücht wird zum Selbstläufer. Spätestens, wenn eine Fusion vollzogen wurde, spielt es keine Rolle mehr, wie diese erfolgte. Das Hauen und Stechen hat auch bei Daimler und Chrysler begonnen. Vielleicht wäre aber der London City Code, in dem für Großbritannien die Übernahmespielregeln festgelegt sind, auch für Deutschland hilfreich. Dr. Joachim Bengelsdorf