Kritik an Werbe-Claim

Wettbewerbszentrale verklagt Galaxus

Dieser Claim gab den Anstoß zur Klage.(Quelle: Youtube-Screenshot, Galaxus)
Dieser Claim gab den Anstoß zur Klage.
26.03.2024

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt am Main und die Galaxus Deutschland GmbH haben sich im März am Landgericht Hamburg getroffen, denn der als Wettbewerbszentrale bekannte Verein hatte geklagt: Er stört sich am Superlativ des Claims „Deutschlands ehrlichster Onlineshop“ in der Galaxus-Werbung.

Der vorsitzende Richter Dr. Kagelmacher führte aus, dass der Anbieter „veritable Argumente“ auf seiner Seite habe. Galaxus-Anwalt Claudius Klueting hatte dem Gericht im schriftlichen Vorverfahren erklärt, warum sich das Unternehmen als ehrlichster Onlineshop sieht: Galaxus.de sei der erste Onlineshop mit Preistransparenztool, sei transparent in der Retourenquote, teste Produkte kritisch und unabhängig und verzichte darauf, Geld von Herstellern zu nehmen, um Produkte prominenter im Shop zu listen. Doch der Fall sei auch eine „Probatio diabolica“, so der Richter. Den Beweis, der ehrlichste Shop zu sein, könne Galaxus nahezu unmöglich erbringen.

Nun wurde ein Vergleich geschlossen. Damit wird Galaxus freiwillig nach Ablauf einer gewissen Frist auf den Superlativ „ehrlichster“ verzichten. Das Onlinewarenhaus mit Schweizer Wurzeln hat laut eigenen Angaben immer schon kommuniziert, dass der Superlativ zugegebenermaßen zugespitzt ist.

Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch