Kritik der DUH

Vereinfachungen für Balkonkraftwerke verzögern sich

Die Nachfrage nach den kleinen Solarkraftwerken war im vergangenen Jahr sehr groß. (Quelle: Pexels)
Die Nachfrage nach den kleinen Solarkraftwerken war im vergangenen Jahr sehr groß. 
03.01.2024

Die von der Bundesregierung geplanten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke konnten zum Jahresende nicht auf den Weg gebracht werden. Darunter fallen das Solarpaket I und ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Das erntet Kritik von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation ist es geradezu fahrlässig, eine Maßnahme hintanzustellen, die den Staat nichts kostet, aber den Menschen zumindest ein stückweit helfen kann, Energiekosten zu sparen“, betont DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Der für die Anbringung von Balkonkraftwerken relevante Teil des Solarpakets I wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 verabschiedet. Damit sollen vor allem bürokratische Hürden abgebaut und eine einfachere Anmeldung sowie die Duldung des normalen Schuko-Steckers ermöglicht werden.

Das Gesetz aus dem Justizministerium soll bis Mitte 2024 verabschiedet werden. Darin ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgenommen werden. Damit würde für sie das Gleiche gelten wie etwa für Wallboxen für E-Fahrzeuge. Solarmodule für den Balkon könnten dann nicht mehr grundlos verboten werden. Ein Mitspracherecht von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder der Hausverwaltung bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Zudem gebe es noch immer keine Einigung zur Produktnorm durch den zuständigen Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik, ergänzt die DUH. Ziel dieser Norm ist es, ein transparentes Regelwerk zu Sicherheitsanforderungen zu schaffen, auf die sich Hersteller und Händler beziehen können. Dieser Prozess verzögert sich derzeit aufgrund des Konsensprinzips des Einspruchsberatungsverfahrens des Gremiums auf unbestimmte Zeit ins Jahr 2024.

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