Weil die Baumärkte in 13 der 16 Bundesländer als Grundversorger eingestuft werden, dürfen sie dort auch nach den aktuellen Bund-Länder-Beschlüssen ohne 2G-Regelung öffnen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen darf der DIY-Handel laut aktueller Corona-Verordnung nur Geimpfte oder Genesene in die Märkte lassen. Hornbach beispielsweise weist die jeweiligen Regelungen auf den Internet-Seiten der jeweiligen Standorte klar aus und bestätigt den aktuellen Stand.