Nicht in NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen

Baumärkte in 13 von 16 Ländern Grundversorger und deshalb ohne 2G

Maske und Abstand: Die grundlegenden Verhaltensregeln gelten selbstverständlich in allen Märkten.
Maske und Abstand: Die grundlegenden Verhaltensregeln gelten selbstverständlich in allen Märkten.
06.12.2021

Weil die Baumärkte in 13 der 16 Bundesländer als Grundversorger eingestuft werden, dürfen sie dort auch nach den aktuellen Bund-Länder-Beschlüssen ohne 2G-Regelung öffnen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen darf der DIY-Handel laut aktueller Corona-Verordnung nur Geimpfte oder Genesene in die Märkte lassen. Hornbach beispielsweise weist die jeweiligen Regelungen auf den Internet-Seiten der jeweiligen Standorte klar aus und bestätigt den aktuellen Stand.

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