Grundversorgung

Bau- und Gartenmärkte in Baden-Württemberg auch in Alarmstufe ohne 3G

Abstand und Maske: Die Grundregeln gelten natürlich weiterhin im Handel, ebenso die Hygienekonzepte, die seit Beginn der Pandemie branchenweit umgesetzt werden.
Abstand und Maske: Die Grundregeln gelten natürlich weiterhin im Handel, ebenso die Hygienekonzepte, die seit Beginn der Pandemie branchenweit umgesetzt werden.
17.11.2021

Bau- und Gartenmärkte sowie Raiffeisenmärkte in Baden-Württemberg können auch in der heute eingetretenen Corona-Alarmstufe ohne die Anwendung der 3G-Regel öffnen. Sie gelten wie beispielsweise der Lebensmittelhandel oder auch Tierbedarfsmärkte als Einzelhandel, der der Grundversorgung dient. Uneingeschränkt gilt weiterhin die Maskenpflicht, ebenso ist – wie vom Handel ja bereits von Beginn der Pandemie an umgesetzt – ein Hygienekonzept erforderlich.

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