Bau- und Gartenmärkte sowie Raiffeisenmärkte in Baden-Württemberg können auch in der heute eingetretenen Corona-Alarmstufe ohne die Anwendung der 3G-Regel öffnen. Sie gelten wie beispielsweise der Lebensmittelhandel oder auch Tierbedarfsmärkte als Einzelhandel, der der Grundversorgung dient. Uneingeschränkt gilt weiterhin die Maskenpflicht, ebenso ist – wie vom Handel ja bereits von Beginn der Pandemie an umgesetzt – ein Hygienekonzept erforderlich.