Studie im Auftrag von Ei Electronics

Nachholbedarf beim Brandschutz im Eigenheim

Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in verschiedenen Räumen, dazu gehört auch das Schlafzimmer. (Quelle: Rauchmelder retten Leben/Maurizio Gambarini)
Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in verschiedenen Räumen, dazu gehört auch das Schlafzimmer. 
18.10.2021

Trotz gesetzlicher Rauchmelderpflicht ist nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland ausreichend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Das ergab eine Studie des Marktforschungsinstitutes Innofact AG im Auftrag von Ei Electronics. Dafür wurden 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern befragt. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an Eigenheimbesitzer, sich und ihre Familie vor Brandgefahren zu schützen. „Man hat nur rund 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen, wenn der Alarm schrillt. Ohne Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren haben die Menschen bei einem Brand vor allem nachts so gut wie keine Überlebenschance“, erklärt Dirk Aschenbrenner, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes.

Eigenheimbesitzer nicht ausreichend informiert

Als gesetzliche Mindestanforderung gilt: Rauchmelder gehören in alle Schlafräume, Kinderzimmer und in Flure sowie Treppenhäuser innerhalb einer Wohneinheit. In Berlin und Brandenburg müssen auch Aufenthaltsräume wie Wohn- und Arbeitszimmer ausgestattet sein, was zudem bundesweit empfohlen wird. 75 Prozent derjenigen, die mindestens einen Rauchmelder besitzen, haben in Flur und Treppenhaus ein Gerät installiert. In Schlaf- und Kinderzimmern sind es nur je 62 Prozent.

Dass es eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gibt, ist laut Umfrage knapp drei Viertel der Eigentümer bewusst. „Sie sind aber offenbar über die Details der Landesbauordnungen nicht informiert und handeln daher eher intuitiv. Die Rauchmelderpflicht besteht bundesweit – egal, ob Neu- oder Bestandsbau. Einzige Ausnahme ist Sachsen: Hier gilt sie aktuell nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten“, erläutert Norbert Schaaf, Vorsitzender der Initiative, und appelliert: „Wichtig ist neben der korrekten Installation der Geräte auch deren jährliche Überprüfung und der Austausch nach zehn Jahren.“

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