Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern setzen die „Bundes-Notbremse“ vorzeitig um. In beiden Bundesländern gelten bereits seit dem heutigen Montag, 19. April 2021, die vorgesehenen verschärften Maßnahmen wie Ausgangseinschränkungen etc. Das Bundeskabinett hatte am vergangenen Dienstag, 13. April 2021, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die bundeseinheitliche Maßnahmen für Regionen mit vielen Neuinfektionen vorsieht. In dieser Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren. Vorgesehen ist im neu gefassten Infektionsschutzgesetz unter anderem auch eine Schließung der Baumärkte für den normalen Publikumsverkehr. Baden-Württemberg hat diesen Aspekt bereits umgesetzt, Click & Collect bleibt aber in dem südwestlichen Bundesland möglich. Gartenmärkte dürfen dagegen uneingeschränkt öffnen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Baumärkte weiterhin geöffnet.