In Thüringen dürfen Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte ab dem 1. März 2021 wieder öffnen. Die Ministerien für Bildung, Jugend und Sport sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie haben die Corona-Verordnung des Bundeslandes entsprechend geändert.