Die Baumärkte und Gartencenter in der Schweiz bleiben trotz der Verschärfung des landesweiten Lockdowns geöffnet. Ab kommenden Montag, 18. Januar, müssen Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs bis Ende Februar schließen. Der DIY- und Gartenhandel wie auch Blumengeschäfte fallen nicht unter das Öffnungsverbot.
Allerdings dürfen nur Produkte verkauft werden, die als notwendig für den täglichen Bedarf erachtet werden. Nicht zulässig ist somit der Ladenverkauf zum Beispiel von Gartenmöbeln, Fahrrädern und anderen Gegenständen, die nicht als Bau- oder Gartenartikel zu qualifizieren sind. Diese Artikel dürfen nur via Click & Collect verkauft werden, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departments des Inneren.