Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt eine von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim Kauf von hochwertigen Gütern im Einzelhandel entschieden ab. Eine solche Änderung würde für die derzeit ohnehin von der Coronakrise schwer getroffenen Nicht-Lebensmittelhändler eine Zusatzbelastung in Millionenhöhe auslösen. Zudem würden Änderungen im Gewährleistungsrecht nicht dazu führen, dass die Lebensdauer von Produkten oder deren Reparierbarkeit zunehme. Der Einzelhandel könne die Mangelfreiheit eines Produkts bei Übergabe gewährleisten, nicht aber die Lebensdauer und die Reparierbarkeit garantieren. Dazu müsste die Rechtsordnung vielmehr gesetzliche Garantieverpflichtungen vorsehen, die vom Hersteller, nicht aber vom Händler zu erfüllen seien, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.