Die Feilo Sylvania Germany GmbH hatte im Februar den Schutzschirm beantragt. Hintergrund sind die massiven Umwälzungen auf dem Markt für Beleuchtung durch die Umstellung auf LED-Technik. Zwar hat das Unternehmen operativ die Umstellung von überwiegend Leuchtstoffröhren auf LED-Produkte nach eigenen Angaben weitgehend vollzogen. Allerdings belasten weiterhin Altlasten den Produktionsstandort in Erlangen.
"Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Vertrauensbeweis in die Geschäftsführung und deren Sanierungskurs", betonte Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case, der das Unternehmen bei der Sanierung begleitet. Die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens ermöglicht nun die Umsetzung der unter dem Schutzschirm vorbereiteten Sanierung. Dabei bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert die Sanierung selbst.
Unterdessen läuft das Deutschland-Geschäft weiter stabil. "Wir können auch während der Corona-Pandemie unser Umsatzniveau bislang weitgehend halten", sagte Geschäftsführerin Zhi Schraft.
Das Eigenverwaltungs-Verfahren betrifft ausschließlich die Feilo Sylvania Germany GmbH. Andere Unternehmen der internationalen Feilo Sylvania-Gruppe sind davon nicht berührt.