Energiesparlampen und LEDs

Die DUH verklagt Amazon wegen Rücknahmepflicht

Ausgediente Energiesparlampen fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das dem Handel Rückgabemöglichkeiten vorschreibt. Bild: DUH/Marggraf
Ausgediente Energiesparlampen fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das dem Handel Rückgabemöglichkeiten vorschreibt. Bild: DUH/Marggraf
23.04.2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt Amazon wegen Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht von Energiesparlampen und LEDs. Denn Test der DUH haben ergeben, dass Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen und LEDs bei Amazon für eine Entsorgung zurückgeben möchten, hierzu keine gesetzeskonforme Möglichkeit haben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten, wozu auch schadstoffhaltige Energiesparlampen oder LEDs gehören. Weil der amerikanische Onlinehändler sich weigerte, gegenüber der DUH eine Erklärung abzugeben, die festgestellten Verstöße abzustellen und eine gesetzeskonforme Rückgabe sicherzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband am vergangenen Freitag, 20. April 2018, Klage beim Landgericht München ein.
Eigenen Angaben zufolge hat die DUH festgestellt, dass Amazon Verbraucher zur Rückgabe von Beleuchtungskörpern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der Deutschen Post anbietet. Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers ausgeschlossen ist. Die DUH hält den Paketversand von Altlampen aus den genannten Gründen für grundsätzlich ungeeignet. Laut Gesetzt muss der Handel für andere praxistaugliche Sammelmöglichkeiten sorgen, beispielsweise durch die Schaffung von flächendeckenden stationären Sammelsystemen oder der Beteiligung daran.
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