In der Auseinandersetzung der Firmen Oase, Hörstel, und Söll, Hof, hat es jetzt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Münster gegeben. Darin wird Söll nach Darstellung des Wettbewerbers verboten, Aussagen aus der jüngsten Zeit zu wiederholen. In einem Informationsblatt an den Handel stellt Söll seinerseits ausführlich seine Position dar. Beide Unternehmen haben in ihren Mitteilungen jedoch ihren Willen zu einem sachlichen Umgang miteinander bekundet.