Im Zusammenhang mit der seit 1. Februar 2002 gültigen Energieeinsparverordnung ist jetzt auch ein Energiebedarfsausweis eingeführt worden. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verwltungsvorschrift zugestimmt. Für Neubauten (Bauantrag ab 1. Februar 2002) und in bestimmten Fällen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude ist künftig ein solcher Ausweis Pflicht. Er hält die wichtigsten energetischen Kennwerte fest. Die Vorschrift und ein Muster sind auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar.