Ein Ausweis fürs Haus

13.02.2002

Für Neubauten ist jetzt nach der Zustimmung des Bundesrates ein Energiebedarfsausweis Pflicht

Im Zusammenhang mit der seit 1. Februar 2002 gültigen Energieeinsparverordnung ist jetzt auch ein Energiebedarfsausweis eingeführt worden. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verwltungsvorschrift zugestimmt. Für Neubauten (Bauantrag ab 1. Februar 2002) und in bestimmten Fällen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude ist künftig ein solcher Ausweis Pflicht. Er hält die wichtigsten energetischen Kennwerte fest. Die Vorschrift und ein Muster sind auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch