Mit Unternehmensberatung verhält es sich bei vielen ähnlich wie mit dem Gang zum qualifizierten Handel – die meisten gehen erst, wenn sie Probleme haben. Dann kann in den meisten Fällen zwar geholfen werden, doch um wieviel besser hätte das Ergebnis aussehen können, hätte man den Rat der Experten wesentlich früher eingeholt!?
Über den Sinn und Zweck von Unternehmensberatung ist man sich am Markt einig. Auch in Politik und Ministerien. Natürlich hängt es immer auch von der Qualität des Beraters ab. Deshalb gibt es auch zahlreiche Förderprogramme, die eine Vorprüfung der Eignung der Berater vornehmen, um den Unternehmerinnen und Unternehmern die Entscheidung so einfach und auch finanziell interessant wie möglich zu machen.
Der Bedarf, sich insbesondere in diesen besonderen Zeiten externen Rat einzuholen, um Liquidität zu sichern, das Geschäftsmodell zu überdenken oder neue Geschäftsfelder aufzutun, ist groß. Es gibt dazu weiterhin geförderte Beratungsprogramme. Förderprogramme sind so zahlreich und unübersichtlich, dass es dafür nicht nur eine eigene Internetplattform gibt (www.foerderdatenbank.de), sondern sogar eigene Fördermittel-Berater.
Ein bundesweit gültiges Programm gibt es seit einigen Jahren und seit dem 1. Januar 2023 sogar wieder neu aufgelegt: „Förderung unternehmerischen Know-hows“ seitens des Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – alte Bundesländer 50 Prozent Förderung – maximal 1.750 Euro, neue Bundesländer 80 Prozent Förderung – maximal 2.800 Euro.
Miriam J. Hohenfeldt
Handelsfachwirtin, Network Angel, Beraterin, Trainerin und Coach im KMU-Umfeld,
Im Gartencenter kann es konkret um Themen gehen wie zum Beispiel Einnahmen steigern, Kosten senken, innovative Kundenansprache, neue Vertriebswege finden, Kunden binden, Personalfragen klären oder Empfehlungsmarketing.
Das Förderprogramm gilt sowohl für junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), als auch Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) sowie Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten). Der Geschäftssitz muss in Deutschland sein und das Unternehmen als eines kleiner beziehungsweise mittlerer Größe gelten (bis 250 Mitarbeitern oder 53 Mio. Euro Jahresumsatz).
Die Beraterin oder der Berater können frei gewählt werden. Das bedeutet, dass man sich als Unternehmer die Person aussuchen kann, mit der…