Zwischen 1848 und 1872 entstanden nach den Ideen des liberalen Sozialreformers Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Rheinland-Pfalz und im Rheinland vor allem auf dem Land die ersten modernen Hilfsvereine, Darlehenskassen und Banken, die genossenschaftlich organisiert waren. Mindestens sieben Bauern waren damals erforderlich, um dörfliche Genossenschaften zum Einkauf und Vertrieb zu gründen. Das Giebelkreuz in Form zweier gekreuzter Pferdeköpfe wurde das Symbol der Raiffeisenbanken.
Die zweite Säule der genossenschaftlich organisierten Einrichtungen in Deutschland sind die Volksbanken, die sich um 1850/1860 vornehmlich als Darlehenskassen nach den Gedanken von Hermann Schulze-Delitzsch gründeten. Im Gegensatz zu vielen Raiffeisenbanken haben Volksbanken keinen warenwirtschaftlichen Betrieb und betreiben ein reines Bankgeschäft. Von in den 1970er Jahren über 7.000 Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken und VR-Banken) ist deren Zahl bis zum Jahr 2020 aufgrund zahlreicher Fusionen auf knapp über 814 gesunken.
Per Definition sind „Genossenschaften oder Kooperativen (von Kooperation) Zusammenschlüsse oder ein Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“. Diese Zusammenschlüsse reichen historisch weit zurück – bis zu den Beerdigungsgenossenschaften, Knappschaften und Alpgenossenschaften des Mittelalters. Im Laufe der Industrialisierung in England wurden dort Genossenschaften gegründet, die die Lebenssituation der Arbeiter verbessern sollten. Von England breitete sich der Genossenschaftsbegriff dann über den Kontinent aus.
Die Ideen der liberalen Genossenschaftsbewegung beflügelten in Deutschland zunächst die Gründungen zahlreicher gewerblicher Kreditgenossenschaften. In den 1860er Jahren fanden sie große Resonanz in der sich neu gründenden deutschen Arbeiterbewegung, insbesondere Ferdinand Lassalle orientierte sich mit seinen Sozialismusvorstellungen stark an der Genossenschaftsidee. Zu einer größeren Gründungswelle sozialistischer Genossenschaften kam es jedoch erst nach Gesetzesänderungen nach 1889. Unter den liberalen als auch zwischen den liberalen und den sozialistischen Genossenschaftsbewegungen kam es zu erheblichen Konflikten, die auch in der Gesetzgebung ihre Spuren hinterließen. Erst das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften von 1889, kurz…