Einfach zu begutachten ist die Verbindung der beiden Hammerelemente. In der entsprechenden DIN 1195 und DIN 1193 sind die Abmessungen für das Hammerauge, in dem der Stiel sitzt, klar geregelt. Das ist auch wichtig, denn der gute Zusammenhalt der beiden Elemente muss eine der größten Unfallgefahren beim Arbeiten mit dem Hammer verhindern: das Wegfliegen des Hammerkopfes vom Stiel. "Aber nicht alle asiatischen Hersteller halten sich unserer Beobachtung nach an die DIN", stellt Daniel Gasperi, Vertriebs- und Marketingleiter der Joh. Hermann Picard GmbH & Co. KG in Wuppertal fest.
Ebenso wichtig ist die Beschaffenheit des Hammerkopfes. "Die von der DIN vorgeschriebene Härte ist ein extrem wichtiger Gesichtspunkt für die Sicherheit und Haltbarkeit", betont Gasperi. So könne eine durch "Überhärte" entstehende Absplitterung die Durchschlagskraft eines Neun-mm-Geschosses aufweisen, erläutert Gasperi.
Das könnte für den Handel eine Randnotiz im Randsortiment Hammer bleiben, wäre er nicht durch das Produkthaftungsgesetz in der Pflicht. Das Gesetz eröffnet für einen bei einem Unfall Geschädigten die Möglichkeit, den Händler in die Haftung zu nehmen. Das Gesetz stellt frei, welchen Beteiligten in der Lieferkette er dafür auswählt. Und wenn der Hersteller einen weit…