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In einem eingemauerten Kachelofen der eben erworbenen Immobilie fand ein frisch gebackener Eigentümer zwei Stahlkassetten, in denen Geldscheine in einem Gesamtwert von 303.700 D-Mark lagen, teilweise noch mit Banderolen aus den 70er Jahren zusammengehalten. Die Rechtsnachfolger der früheren Hauseigentümerin erhoben Anspruch auf das Geld. Der Fund sei klar dieser Frau, einer früheren Unternehmerin, zuzuordnen. Das werde u. a. durch eine Äußerung der Frau kurz vor ihrem Tod bestätigt („Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“). Eine Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf entschied, dass der neue Eigentümer außer rund 5.000 € Finderlohn nichts behalten dürfe. Es liege hier kein klassischer Schatzfund vor, denn das setze voraus, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr zu ermitteln sei. Hier aber könne man das durchaus tun. In der betreffenden Immobilie hätten über viele Jahre hinweg nur die Verstorbene und ihr Ehemann gelebt. Dazu komme dann noch die von Zeugen bestätigte „Kamin“-Äußerung kurz vor dem Tode. Download: Zu guter Letzt (PDF-Datei)
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