Rund neunzig Prozent der im Rahmen einer vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführten Studie befragten M-Commerce-Experten vertreten die Ansicht, dass der deutsche Gesetzgeber die spezifischen Herausforderungen dieses Geschäftsbereiches noch nicht hinreichend erfasst hat. M-Commerce (Mobile Commerce) ist eine spezielle Ausprägung des Electronic Commerce unter Verwendung drahtloser Kommunikation und mobiler Endgeräte. Die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen ist bisher nicht angegangen worden; der Handel via Handy stehe jedoch erst am Anfang. „M-Commerce ist E-Commerce im Taschenformat, da gibt es einige Besonderheiten, die bedacht werden müssen. Die rechtskonforme Gestaltung eines Vertragsabschlusses via mobiler Endgeräte bereitet nicht selten Kopfschmerzen“, erläutert Dr. Bettina Horster, Vorstand der Vivai AG und Leiterin des Arbeitskreises M-Commerce bei eco.
Auf die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um den Unternehmen den Ausbau ihrer M-Commerce-Aktivitäten zu ermöglichen, antworteten lediglich 14 Prozent, dass der größte Nachholbedarf im technischen Bereich liege, 55 Prozent erachten die Änderung und Anpassung der Rechtsvorschriften an die Gegebenheiten einer neuen Geschäftswelt für „dringend erforderlich“. Problematisch sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vielfältigen Informationspflichten, die der Gesetzgeber den Unternehmen auferlegt. Insgesamt 78 Prozent der befragten Experten äußerten, dass die Informationspflichten zu umfangreich seien. Auch bestehende Ausnahmen stellten diesbezüglich keine Entlastung dar.
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