Werbung zur Klimaneutralität

DUH gewinnt mit Klage gegen Obi

Eine Farbe, die bei Obi im Regal steht, darf nun nicht mehr mit dem Begriff „klimaneutral“ beworben werden.  (Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
Eine Farbe, die bei Obi im Regal steht, darf nun nicht mehr mit dem Begriff „klimaneutral“ beworben werden.  
03.04.2025

Der Baumarktbetreiber Obi darf zukünftig eine von ihm vertriebene Wandfarbe nicht mehr als „klimaneutral“ bewerben. Das hat das Landgericht Köln aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Obi Home and Garden GmbH entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen habe eine Wandfarbe auf seiner Webseite als „klimaneutral“ beworben, aber die Kundinnen und Kunden nicht ausreichend darüber informiert, wie diese Klimaneutralität erreicht werde, so die Kritik. Obi erklärte zur Klageverteidigung, dass für die Angabe keine Verantwortung bestünde. Diese liege bei einem anderen zur „Obi-Kette“ gehörenden Unternehmen. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht.

„Ohne Angaben, ob und wenn ja in welchem Umfang die versprochene 'Klimaneutralität' durch so genannte Kompensationsprojekte erreicht werden soll, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Chance, sich ausreichend zu informieren“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert Obi auf, „sicherzustellen, dass von ihm vertriebene Produkte umwelt- und klimagerecht entwickelt wurden und so tatsächlich das Klima beziehungsweise die Umwelt nicht belasten.“

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