IVG kritisiert EU-Richtlinie

Verschwinden Bio-Dünger bald aus den Regalen?

Allgemeine Umweltaussagen auf Produkten sollen durch EU-Richtlinien wegfallen.(Quelle: Dähne Verlag, Gangl)
Allgemeine Umweltaussagen auf Produkten sollen durch EU-Richtlinien wegfallen.
03.03.2025

Ist die geplante Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo-RL) der EU, mit der die bestehende Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken in Bezug auf Greenwashing geändert wurde, das Ende von Bio-Düngern und -Blumenerden? Das zumindest befürchtet der Industrieverband Garten, der dahingehend Forderungen an die Politik in einer Stellungnahme formuliert hat. Es gelte, Wettbewerbsverzerrung zu verhindern und das Segment der ökologischen Produkte nicht nachhaltig zu schwächen.

Die neuen Vorschriften zielten laut EU vor allem darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ verboten wird. Mit diesem Ansatz schießt die Richtlinie nach Auffassung des IVG allerdings deutlich über ihr Ziel hinaus: Künftig wird es nach Auffassung des Verbands nicht mehr möglich sein, Düngemittel, deren Rohstoffe laut EU-Öko-Verordnung für den ökologischen Landbau geeignet sind, mangels entsprechender Zertifizierungsstellen und festgelegter Kriterien als beispielsweise „Bio“ oder „Öko“ zu bezeichnen.

Das wiederum führe nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen, so der Verband, sondern auf lange Sicht zum Wegfall von Düngemitteln aus natürlichen, ökologischen Rohstoffen – das wiederum lasse die gesamte Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes absurd erscheinen. Der IVG fordert daher, dass Produkte, deren Rohstoffe der EU-Öko-Verordnung entsprechen, auch weiterhin als „Bio“ oder „Öko“ beworben werden dürfen – also mit allgemeinen Umweltaussagen ohne zusätzliche Erschwernisse und Rechtsunsicherheiten.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden ohne Fachwissen kaum mehr in der Lage sein, ökologische Düngemittel von mineralisch-synthetischen Düngemitteln unterscheiden zu können“, erklärt Robert Scheuß, Referent Gartenbau beim IVG. Entgegen der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes würde das Marktsegment ökologischer Düngemittel dadurch stark geschwächt. „Da entwicklungs- und rohstoffbedingte Preisunterschiede zwischen dem synthetischen und dem ökologischen Produkt mangels entsprechender Bio-Kennzeichnung nur noch in der Produktbeschreibung erläutert werden, wird zukünftig der Preis das hauptsächlich kaufentscheidende Merkmal sein“, so Scheuß. Für die Unternehmen bestehe dann zukünftig keine Veranlassung mehr, weiterhin biologische Produkte herzustellen. Denn sie würden aufgrund des Preises zum „Ladenhüter“. „Seitens des EU- und des nationalen Gesetzgebers kann dies so nicht gewollt sein“, sagt Scheuß.

Im Sinne der Nachhaltigkeits- und Bio-Strategie 2030 des Bundes sowie des Farm-to-Fork-Ansatzes, den Einsatz insbesondere der synthetischen Düngemittel bis 2030 um 20 Prozent zu verringern, ist es aus Sicht des IVG daher unabdingbar, den bereits bestehenden und als „Bio“ oder „Öko“ gekennzeichneten Markt an Produkten, deren Rohstoffe für die ökologische Landwirtschaft zugelassen sind, auch in Zukunft zu erhalten und die Unternehmen bei diesbezüglichen Produktentwicklungen zu unterstützen.

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