Kostenlose Rückgabe von Elektro-Altgeräten

DUH setzt sich mit Klage gegen Hornbach durch

Hornbach muss Kunden beim Kauf bestimmter Elektrogeräte auch online fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückgeben wollen.(Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
Hornbach muss Kunden beim Kauf bestimmter Elektrogeräte auch online fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückgeben wollen.
16.10.2024

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde die Onlinesparte der Hornbach Baumarkt AG vor dem Landgericht Landau in der Pfalz dazu verpflichtet, Verbraucher beim Kauf bestimmter Elektrogeräte nach der Absicht zur kostenlosen Rückgabe eines ähnliches Altgerätes zu fragen. Bei vorausgegangenen Tests der DUH hatte dieses Unternehmen nach Aussage der Kläger eine gesetzliche Pflicht missachtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Onlinehändler mit mehr als 400 m2 Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte beim Kaufvorgang abfragen, ob ein ähnliches Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abgeholt werden soll. Dies gilt etwa für Wärmetauscher und Großgeräte mit mehr als 50 cm Kantenlänge.

Das Landgericht Landau führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass es nicht ausreiche, ausgediente Elektrogeräte nur in den stationären Filialen zurückzunehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei die Information über die kostenlose Rückgabemöglichkeit eines Altgerätes beim Onlinekauf eines Neuproduktes erforderlich, um Verbrauchern die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie ein Altgerät unentgeltlich an den Verkäufer zurückgeben wollen. Weil vor allem die Rücknahme großer Elektrogeräte einen erheblichen Aufwand darstelle, würden sich Onlinehändler, die Verbraucherinnen und Verbraucher diese kostenlose Entsorgungsoption vorenthalten, zu Unrecht einen Vorteil verschaffen und wettbewerbswidrig handeln, so das Gericht.

„Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zur Entsorgung von Elektroschrott im Unklaren lassen. Wir fordern die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Umsetzung der Informations- und Rücknahmepflichten zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren“, betont DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Darüber hinaus fordert die DUH von Bundesumweltministerin Steffi Lemke Nachbesserungen im Elektrogesetz: Die Abfrage zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott solle unabhängig von der Größe durch jeden Onlinehändler erfolgen müssen, findet die Organisation.

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