Der Verband Deutscher Garten-Center (VDG) schließt sich im Sinne seiner Mitgliedsbetriebe der Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) an und verlangt, den Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in Restaurants über das Jahresende beizubehalten. Sollte ab dem 1. Januar 2024 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Speisen gelten, wären Gartencenter, die ein Café betreiben, unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt.
„Gerade jetzt werden unsere Mitgliedsbetriebe mit immer weiter steigenden Kosten in der Gastronomie konfrontiert, beispielsweise für Energie und Personal. Die Mehrwertsteuererhöhung würde die Situation weiter verschärfen. Das wäre nicht mehr tragbar“, so Thomas Buchenau, Geschäftsführer des VDG.
Die notwendige Erhöhung der Verkaufspreise sei an die Kundinnen und Kunden nicht vermittelbar, stellt der Verband fest. Darüber hinaus wird daran erinnert, dass die niedrigere Besteuerung auch aus europapolitischen Gründen ein Gebot der Gleichbehandlung sei. Immerhin gilt in 23 von 27 Mitgliedsstaaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie.
Um auch künftig ein breit gefächertes gastronomisches Angebot mit regional erzeugten Lebensmitteln in den Garten-Centern aufrecht erhalten zu können, müsse der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen bleiben, so die klare Forderung von VDG und Dehoga.
Der Verband stellt klar, dass alle politischen Entscheidungsträger über die Forderung mit sofortiger Wirkung via Verbandswebsite sowie über die Social-Media-Kanäle informiert werden. Seinen Mitgliedern legt der VDG nahe, das Anliegen „7 Prozent auf Speisen müssen bleiben, damit wir erhalten, was unser Land lebenswert und liebenswert macht“, auf ihren eigenen Kommunikationskanälen zu veröffentlichen.