Unfälle mit fahrbaren Arbeitsbühnen auf Baustellen und im privaten Bereich kommen seit geraumer Zeit häufig vor, sowohl bei Auf- und Abbauvorgänge als auch bei deren Nutzung, wie der Gerüstbauer Krause berichtet. Die für diese Produkte gültige Normenreihe DIN EN 1004 wurde daher in den vergangenen Monaten überarbeitet und sorgt zum Inkrafttreten am 1. Dezember 2021 für grundlegende Änderungen.
Ziel Anpassung ist, die Sicherheit der Anwender von fahrbaren Arbeitsbühnen zu erhöhen. Eine Änderung sieht daher vor, dass Geländer und Verstrebungen immer von der darunterliegenden Belagbühne aus montiert werden müssen; für die erste Ebene eines Gerüstes vom Boden aus. Alternativ ist eine Montage durch die geöffnete Belagbühnenluke möglich. Die maximalen Abstände zwischen den einzelnen Ebenen dürfen fortan nur noch 2,25 m betragen (vorher bis zu 4 m); dadurch werden mehr Belagbühnen und Geländer benötigt. Mit der neuen Norm ändert sich auch der Gültigkeitsbereich der fahrbaren Arbeitsbühnen. War diese bisher erst ab einer Standhöhe von 2,50 m gültig, ist dies jetzt für alle Produkte dieser Kategorie der Fall.