Gartencenter in Nordrhein-Westfalen dürfen laut Corona-Verordnung für den Verkauf von Pflanzen und Zubehör öffnen. Von dieser Möglichkeit machen einige Betriebe auch Gebrauch, beispielsweise Floraland Dorsten, Dinger’s und Kremer.
Die Verordnung erlaubt ausdrücklich die Öffnung von „Einzelhandelsgeschäften, die kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen verkaufen, soweit sie den Verkauf hierauf einschließlich unmittelbaren Zubehörs (Übertöpfe und so weiter) beschränken“. Die Gartencenter dürfen neben den generell zugelassenen Weihnachtsbäumen außerdem Vogelfutter, Wein, Lebensmittel und Säfte verkaufen. Gewerbetreibenden kann das gesamte Sortiment zugänglich gemacht werden.