Bundeskartellamt

Marketplace macht bis zu 60 Prozent des Volumens auf amazon.de aus

Das Bundeskartellamt hat das über amazon.de abgewickelte Geschäft in einer Grafik vereinfacht dargestellt.
Das Bundeskartellamt hat das über amazon.de abgewickelte Geschäft in einer Grafik vereinfacht dargestellt.
19.07.2019

In seiner jüngsten Veröffentlichung zum jetzt eingestellten Verfahren gegen Amazon hat das Bundeskartellamt auch die Größenordnung des Marktplatz-Geschäfts angegeben. Demnach waren auf dem Markplatz amazon.de 2018 mehr als 300.000 Dritthändler tätig. Bezogen auf das Handelsvolumen von Dritthändlern auf dem Marktplatz amazon.de stammen 60 bis 65 Prozent von deutschen Händlern, 20 bis 25 Prozent von außereuropäischen Händlern und 10 bis 15 Prozent von Händlern aus sonstigen europäischen Ländern, darunter weniger als 2 Prozent von Händlern aus Österreich und in noch weit geringerem Umfang aus Luxemburg. Mehr als 95 Prozent des Gesamthandelsvolumens auf amazon.de entfällt auf deutsche oder österreichische Kunden. 2018 wurden auf amazon.de mehr als 300 Mio. verschiedene Artikel (ASIN) angeboten und rund 1,3 Mrd. Produkte verkauft.
Das (Netto-)Handelsvolumen des deutschen Marktplatzes betrug im Jahr 2018 weit mehr als 20 Mrd. Euro. Amazon.de ist damit der mit Abstand größte der fünf europäischen Marktplätze von Amazon. Bezogen auf die fünf europäischen Marktplätze macht der deutsche Marktplatz 40 bis 50 Prozent aus, danach folgen der britische und dann die drei übrigen Marktplätze (amazon.fr, amazon.es, amazon.it). Von den 37 Mio. Kunden im Jahr 2018, die mindestens ein Produkt auf dem deutschen Marktplatz gekauft haben, stammen über 80 Prozent aus Deutschland und 5 bis 10 Prozent aus Österreich. Das Handelsvolumen auf amazon.de stammt zu 40 bis 45 Prozent von der eigenen Retail-Sparte von Amazon und zu 55 bis 60 Prozent von Dritthändlern.
Diese Zahlen nennt das Bundeskartellamt im Zusammenhang mit der Entscheidung, das Verfahren gegen Amazon einzustellen. Der Grund für die Entscheidung ist, dass Amazon seine Geschäftsbedingungen für Händler aufgrund der kartellrechtlichen Bedenken ändert.
"Die Änderungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen", erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Für die auf den Amazon Marktplätzen tätigen Händler haben wir mit unserem Verfahren weltweit weitreichende Verbesserungen erwirkt."
Allerdings hat jetzt die EU-Kommission Ermittlungen gegen Amazon eingeleitet. Es geht dabei um eventuelles wettbewerbswidriges Verhalten gegenüber den Händlern auf der Plattform.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch