Nilfisk

Einstweilige Verfügung wegen Nichteinhaltung von EU-Normen

Das Landgericht Hamburg hat den Verkauf einiger Hochdruckreiniger von Nilfisk in Deutschland untersagt.
Das Landgericht Hamburg hat den Verkauf einiger Hochdruckreiniger von Nilfisk in Deutschland untersagt.
05.08.2015

Das Landgericht Hamburg hat den Verkauf einiger Hochdruckreiniger des dänischen Herstellers Nilfisk A/S in Deutschland untersagt, da sie EU-Grenzwerte zur elektromagnetischen Verträglichkeit verletzen. Die Alfred Kärcher Vertriebs-GmbH hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb dieser Modelle beantragt und Recht bekommen. Für jeden Verstoß droht Nilfisk u. a. ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 €.
Angeblich Grenzwerte europäischer Normen überschritten
Gegenstand des Verfahrens waren um den letzten Jahreswechsel in China hergestellte Hochdruckreiniger dreier Modelle. Sowohl im Auftrag von Kärcher bei einem VDE-Prüflabor als auch von Kärcher selbst durchgeführte Tests belegen demnach, dass die Grenzwerte europäischer Normen nicht eingehalten überschritten wurden. Nilfisk hat in diesem Verfahren u. a. behauptet, bereits Änderungen an den Produkten vorgenommen zu haben, so dass die Grenzwerte nunmehr eingehalten würden. Ob die aktuell von Nilfisk in Deutschland ausgelieferten Hochdruckreiniger tatsächlich geändert wurden und ob sie die Grenzwerte einhalten, wurde bislang nicht beurteilt.
Gegen das landgerichtliche Urteil, bei dem es sich um eine vorläufige Regelung handelt, kann Nilfisk vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung gehen. Darüber hinaus kann Nilfisk beantragen, dass die Angelegenheit in einem Hauptsacheprozess geklärt wird.
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